Das Mietrecht ist eines der Rechtsgebiete, das die meisten Menschen hierzulande in ihrem täglichen Leben existentiell sei es als Mieter oder als Vermieter betrifft. Das Recht auf Wohnung und eine geschützte Privatsphäre, das dem Mieter die Möglichkeit gibt, unbehelligt von Eingriffen Dritter für sich einen persönlichen Freiraum zu schaffen, kollidiert nur all zu häufig mit dem ebenso grundrechtlich geschützten Eigentumsrecht des Vermieters. Hieraus ergeben sich fortwährende Reibungspunkte und Streitfragen, die sowohl Vermieter als auch Mieter in ihrem Leben stark beeinträchtigen und belasten.

Um es vorweg zu sagen: Es gibt tatsächlich das fast perfekte Mietverhältnis, das von wechselseitigem Verständnis und Entgegenkommen beider Mietvertragsparteien geprägt ist, in dem alle Beteiligten ihre vertraglichen Pflichten mustergültig erfüllen und auftretende Probleme in wechselseitigem Nachgeben offen besprochen und geklärt werden.

Leider gibt es dieses Mietverhältnis nur zu selten. Das Mietverhältnis und die oft widerstreitenden Interessen der Mietvertragsparteien führen in den meisten Fällen zu massiven Streitigkeiten und Problemen, die in letzter Konsequenz von den Gerichten entschieden werden müssen.

Oft sind die Konsequenzen mietrechtlicher Streitigkeiten für die Beteiligten von existentieller Bedeutung. Der Mieter fürchtet um den Verlust seines Wohnraums und eventuell getätigter Investitionen und sieht sich mit erheblichen Zahlungsforderungen des Vermieters belastet, der über Betriebskosten abrechnet und mietvertraglich vereinbarte Renovierungspflichten einfordert. Der Vermieter hingegen hat mit der Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum in aller Regel ein erhebliches wirtschaftliches Risiko auf sich genommen. Für die Finanzierung des Wohnraums ist der Vermieter auf den vollständigen und pünktlichen Eingang der Miete angewiesen. Nur all zu häufig fallen die Mieteingänge aus, sodass Finanzierungen notleidend werden und der Vermieter im schlimmsten Fall bis in die Insolvenz getrieben wird. Gleichzeitig muss der Vermieter den Mietern den mietvertraglich vereinbarten Wohngebrauch ungeschmälert gewähren. Hierzu gehört, die zu vermietende Wohnung in technisch einwandfreiem und bezugsfertigen Zustand zur Verfügung zu stellen und zu erhalten, aber auch die Mieter vor Übergriffen Dritter, insbesondere anderer Mieter, dadurch zu schützen, dass die Einhaltung der Hausordnung von dem Vermieter durchgesetzt wird.

Das Gesetz gibt in dieser Situation durchaus Hilfen. Das Mietrecht ist allerdings durch die Komplexität der gesetzlichen Regelungen und die unüberschaubare Vielzahl von mietrechtlichen Entscheidungen der Amts-, Landes und Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofs für den Rechtssuchenden nicht mehr aus sich heraus verständlich und zu überblicken. Der Versuch der Bundesregierung durch eine groß angelegte Mietrechtsreform im Jahr 2001 das Mietrecht übersichtlicher zu gestalten und es dem Rechtssuchenden zu ermöglichen, auch ohne Inanspruchnahme rechtskundiger Hilfe durch Rechtsanwälte, Haus- und Grundbesitzervereine oder Mietervereine anfallende Streitigkeiten oder alltägliche Fragen des Mietrechts zu bewältigen, ist anerkanntermaßen völlig fehlgeschlagen. Heute mehr als je zuvor, bedarf es zur Vermeidung teilweise unabsehbarer wirtschaftlicher Folgen der fortdauernden mietrechtlichen Beratung eines versierten Juristen vom Beginn des Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung.

Bereits bei der Anbahnung des Mietverhältnisses und bei Abschluss des Mietvertrags empfiehlt sich dringend, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche Fehler bei Mietvertragsschluss führen zu massiven Streitigkeiten, die sich über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses hinziehen und dieses stark belasten. Hinzu kommt, dass die Gerichte dazu neigen, jahrzehntelang als wirksam anerkannte mietvertragliche Regelungen von heute auf morgen als unwirksam anzusehen mit meist desaströsen Auswirkungen insbesondere für den Vermieter, der bis dahin auf die Wirksamkeit der mietvertraglichen Regelungen vertrauen durfte. All zu oft kommt es vor, dass Vermieter veraltete Mietverträge, die der geänderten Gesetzeslage oder Rechtsprechung keine Rechnung tragen, verwenden oder zwar aktuelle Mietverträge verwenden, diese aber nicht vollständig oder falsch ausfüllen oder durch eigene vorformulierte Regelungen ergänzen, die dann die Unwirksamkeit ganzer Vertragsteile zur Folge haben. Mieter, insbesondere wenn sie wirtschaftlich schwach sind und seit langer Zeit schon vergeblich auf Wohnungssuche waren, tendieren dazu, den Mietvertrag vor Unterzeichnung nicht einmal zu lesen oder sehenden Auges Individualvereinbarungen zu akzeptieren, die sie in völlig unzumutbarer Weise belasten. So bestätigen nicht selten Mieter, die in eine unrenovierte und völlig heruntergekommene Wohnung ziehen, dem Vermieter gleichwohl, die Wohnung in einwandfreiem und renoviertem Zustand übernommen zu haben. Die Streitigkeiten und Beweisschwierigkeiten zum Ende des Mietverhältnisses sind dann bereits absehbar.

Aber auch im Laufe des Mietverhältnisses ergibt sich eine Fülle von Konfliktstoff. Zu nennen sind die Betriebskostenabrechnung, die Mieterhöhung, die laufende Renovierungsverpflichtung, der schikanierende, lärmende, rauchende, grillende und ununterbrochen feiernde Nachbar, auftretende Mietmängel, Mietminderung, unvollständig oder verspätet gezahlte Mieten und vieles andere mehr, was die Gerichte in ständig weiter zunehmendem Maß beschäftigt.

Schließlich ist auch die Beendigung des Mietverhältnisses häufig von Problemen und Streitigkeiten belastet. Muss der Mieter bei Auszug renovieren oder nicht? Ist die von ihm durchgeführte Renovierung ausreichend oder unvollständig und mangelhaft? Wann bekommt er die Kaution zurück? Wann muss der Vermieter über die Kaution abrechnen? Was ist zu tun, wenn der Mieter nicht auszieht? Wie ist dem Mieter zu helfen, der vom Vermieter aus der Wohnung ausgesperrt wurde? Fragen und Probleme zum Ende des Mietverhältnisses gibt es in schier unüberschaubarer Vielzahl.

In dieser Situation bedarf es eines erfahrenen und fachlich versierten Juristen, der die Rechtslage zutreffend beurteilt und sachgerechte Hilfe zur Lösung der anstehenden Probleme und Fragen anbieten kann. Wenn Sie Hilfe im undurchdringlichen Dickicht des Mietrechts benötigen, stehe ich Ihnen deshalb gerne mit Rat und Tat zur Seite.