Ehe und Familie stehen unter besonderem grundrechtlichem Schutz. Ehe und Familie sind die kleinste Einheit sozialen Zusammenlebens und damit der Baustein unserer heutigen Gesellschaft. Der Kernpunkt unserer Existenz findet sich in Ehe und Familie. Diese kleinste Einheit menschlichen Zusammenlebens gibt ihren Angehörigen Schutz und Geborgenheit, ist aber zugleich in besonderem Maße verletzlich und auf den dauernden Zusammenhalt und das wechselseitige Verständnis ihrer Partner angewiesen.

Dies alles sind Schlagworte, die zum Ausdruck bringen, welche existentielle Bedeutung die Fragen der Ehe und Familie für die Mehrzahl der Menschen haben.

Menschen sind jedoch verschieden. Ihre Fähigkeit zu emotionaler und sozialer Bindung sowie zu sozialem Zusammenleben ist unterschiedlich ausgeprägt. Zahlreiche Belastungen beruflicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Natur stellen Ehe und Familie stets neu auf die Probe. Nur all zu oft halten Ehe und Familie diesen Belastungen nicht stand. Es kommt zu einem zumeist unwiderruflichen Bruch, der zum vollständigen Auseinanderfallen der Ehe und Familie führt.

Für alle Beteiligten besonders schmerzlich ist die Trennung, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Diese leiden mehr noch als die Eltern unter der für sie erzwungenen Trennung und dem Verlust des familiären Zusammenhalts. Nur zu oft geben sich die Kinder insgeheim die Schuld an dem Zwist der Eltern und leiden unter massiven seelischen und persönlichen Problemen, die sich auf ihre Entwicklung und schulischen Leistungen negativ auswirken. In dieser Situation versagen dann leider häufig die Eltern, die auf dem Rücken ihrer Kinder ihre Streitigkeiten austragen und die Kinder als Druckmittel in der ehelichen und rechtlichen Auseinandersetzung verwenden.

Die Fälle sind selten, in denen die Trennung der Partner in sozial und familiär verträglicher Weise und in wechselseitigem Einverständnis geprägt von Kommunikations- und Kompromissbereitschaft erfolgt. Zumeist sind Trennung und Scheidung geprägt von den in der Ehe erlittenen Verletzungen und dem zum Scheitern der Ehe führenden Zerwürfnis. Gerade aber die Vielzahl von persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Problemen, die Trennung und Scheidung mit sich bringen, würde ein besonderes Maß an Kommunikations- und Kompromissbereitschaft erfordern, das in den wenigsten Fällen von den Parteien aufgebracht werden kann. Die rechtliche Auseinandersetzung und Klärung der sich stellenden Probleme und Fragen ist deshalb unausweichlich.

Die Werte und gesellschaftlichen Vorstellungen, die das eheliche und familiäre Leben heute prägen, haben sich über Jahrhundert entwickelt und waren und sind hierbei fortdauernder Veränderung und Wandlung unterworfen. Gleiches gilt für die sozialen, sittlichen und moralischen Wertvorstellungen. Dieser fortlaufende Wandel wiederum führt zu einem fortwährenden Veränderungs- und Erneuerungsprozess in der Gesetzgebung, der seinen Ausdruck in ständigen Reformbestrebungen betreffend das Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht findet.

Auch die Rechtsprechung ist geprägt von dem fortdauernden Wandel der Gesellschaft und der gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Dies führt dazu, dass die Fragestellungen des Ehe- und Familienrechts mit ihren zahlreichen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie z.B. Sozial- und Steuerrecht zunehmend komplex und schwierig sind, sodass die Lösung dieser Probleme zwingend anwaltliche Hilfe erfordert.

Bei allen Fragen der Trennung, Scheidung und der Trennungs- und Scheidungsfolgen, in Fragen des Unterhalts, der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und des Kindschaftsrechts, aber auch in allen Fragen der vorsorglichen rechtlichen Gestaltung der ehelichen Beziehungen durch Ehe- oder Partnerschaftsverträge, stehe ich Ihnen gerne mit fachkundigem Rat helfend zur Seite.