Das Erbrecht nimmt eine immer wichtigere Position im Leben aller ein. Bei zunehmendem Lebensalter erwerben viele Menschen nicht unbeträchtliche Vermögenswerte, die sie nach ihrem Tod gerne den von ihnen gewünschten Personen oder Institutionen hinterlassen möchten.

Das Erbrecht ist jedoch eine schwierige und durch eine vielfältige Rechtsprechung schwer zu erfassende Materie. Zudem ist die Erbauseinandersetzung nach dem Tod des Erblassers häufig sehr stark emotional belastet. Nicht selten brechen Familien über einen Rechtsstreit auseinander, was der Erblasser in den wenigsten Fällen gewünscht hätte.

Die erbrechtlichen Regelungen, die das Gesetz zur Verfügung stellt, regeln das gesetzliche Erbrecht, das vorsieht, dass nur Abkömmlinge, Verwandte und Ehegatten in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden. Die Erbquoten ergeben sich hierbei aus dem Gesetz. Wie die tägliche Praxis zeigt, entspricht die gesetzliche Erbfolge in den seltensten Fällen den Wünschen des Erblassers. Sei es, dass der Erblasser zunächst seinen Ehegatten versorgt wissen will, sei es, dass die eine oder andere Person bevorzugt bedacht oder nach Möglichkeit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden soll, sei es, dass familienfremde Personen oder Institutionen bedacht werden sollen. Erbrechtliche Regelungen sind kompliziert und können in den seltensten Fällen ohne anwaltliche oder notarielle Hilfe so formuliert werden, dass das gewünschte Ziel auch tatsächliche erreicht wird.

Nicht selten sind bei der Formulierung des letzten Willens steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zu beachten. In dieser Situation ist so mancher Erblasser schlicht überfordert. Ich stehe Ihnen deshalb gerne beratend bei der Formulierung und Abfassung Ihrer testamentarischen Regelungen helfend zur Seite.

Auch in der Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung sind die Probleme und Schwierigkeiten mannigfaltig. Nicht selten stellt sich die Frage der Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung. Welche Rechte haben die im Testament übergangenen gesetzlichen Erben? Bestehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche und wie können diese durchgesetzt werden? Hat sich ein Erbe als erbunwürdig erwiesen und was sind die Konsequenzen hieraus? Ist der Nachlass überschuldet und muss das Erbe ausgeschlagen werden? Wenn ja, wie mache ich das und welche Fristen sind zu beachten?

Die Fragestellungen in der Nachlassabwicklung sind schier unüberschaubar. Ich bin gerne bereit, Ihnen in dieser schwierigen Situation mit meinen Kenntnissen und meiner langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.